Rentenversicherung der kommenden Generationen
Von anna. Gespeichert in Versicherungsreformen |Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung handelt es sich um einen wichtigen Bestandteil der Sozialversicherungen, die wiederum die Stütze des modernen Sozialstaates bilden. Die Rentenversicherung ist keineswegs eine Erfindung der Neuzeit, sondern bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland Bestandteil der Sozialversicherungen.
Sinn und Aufgabe einer Rentenversicherung ist die Verhinderung finanzieller Armut im höheren Alter einer Person. Zu diesem Zweck muss jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Teil seines Einkommens an die Rentenversicherung abführen lassen. Mit diesen finanziellen Mitteln werden die Renten der aktuellen Generation an Rentner bezahlt. Basierend auf dem Generationenvertrag bedeutet dies für aktuelle Renteneinzahler jedoch, dass sie ihrerseits von den Einzahlungen in die Rentenversicherung der kommenden Generationen profitieren werden.
Aktuelle gesellschaftliche und demografische Ereignisse haben diese Utopie jedoch ins Wanken gebracht. Zahlreiche geburtenschwache Jahre, der kontinuierliche Anstieg der Lebenserwartung sowie die Wiedervereinigung Deutschlands 1990 haben dazu geführt, dass sich die Rentenkassen zunehmend leeren. Aus diesem Grund wurde die Riester Rente ins Leben gerufen. Bei dieser handelt es sich um eine Form der privaten Altersvorsorge, die durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen seitens des Staates gefördert wird. Ziel der Riester Rente ist es, mögliche Versorgungslücken der kommenden Rentnergenerationen zu schließen. Der Abschluss einer Riester Rente ist – im Gegensatz zur staatlichen Rentenversicherung – freiwillig.
